| Fischart | Fangmenge | Mindestmaß | Schonzeit |
|---|---|---|---|
| Bachforelle | 30 pro Jahr | 30 cm | 15.10.-29.2. |
| Regenbogenforelle | 4 pro Tag | 30 cm | 15.10.-29.2. |
| Meerforelle | 2 pro Woche | 45 cm | 15.10.-29.2. |
| Hecht | unbegrenzt | 50 cm | 15.01.-30.4. |
Lage / Grenzen
53.46° Nord, 9.50° Ost, (Karte zeigen)
Teilstrecke 1:
Grenze Kakerbecker Mühlenbrücke bis Mühlenbrücke Herrenstraße Harsefeld. Erlaubt ist: Eine Rute mit Fliege oder Spinner, ohne Pose bzw. Wasserkugel, oder Pödder ohne Haken.
Teilstrecke 2:
Mühlenbrücke Herrenstraße Harsefeld bis 1. Fußgängerbrücke. Erlaubt ist: Zwei Ruten mit beliebigem Köder, jeweils mit einem Haken, oder Pödder ohne Haken.
Teilstrecke 3:
1. Fußgängerbrücke bis Grenze Harsefeld-Bliedersdorf (Baywiese). Grenzschild ”Fischereigrenze Harsefeld”
Erlaubt ist: Wie Teilstrecke 1
Besonderheiten
Wir sind in dieser Strecke Unterpächter der Sportangler-Vereinigung Harsefeld e.V. Es gelten deren Bedingungen. Fahrzeuge dürfen nur auf Hauptwegen benutzt werden. Stichwege zu den Wiesen nur zu Fuß benutzen. Laut Niedersächsischem Fischereigesetz ist jegliche Art von Fischfang 50 m vor und 50 m hinter Wehren und Staustufen verboten. Die grün-weißen Markierungspfähle ober- und unterhalb der Auebrücke sind zu beachten.
Gewässerwart
Stellt der Harsefelder Verein.
Fischereiordnung und Gewässerkarten der Harsefelder Aue sind beim SAV Schriftführer zu bekommen.