Aufnahmebedingungen
Die Sportangler-Vereinigung Hamburg e.V. wurde im Jahre 1924 gegründet. Sie war und ist ein Kreis kameradschaftlicher, passionierter und waidgerechter Angler!
Sie bietet Ihren Mitgliedern viele in wundervoller und einsamer Landschaft gelegene, erstklassig besetzte und gepflegte Fischwasser für alle Arten unseres Waidwerkes.
9 Vereinsseen mit ca. 300 ha Wasserfläche, davon 100 ha Eigentumsgewässer.
Von ca. 50 km Flussläufen, stehen etwa 25 km, mit einem erstklassigem Bestand an Bachforellen, Regenbogenforellen, Äschen, Meerforellen und auch Lachsen, in schönster Umgebung, nicht nur ausschließlich den Fliegenfischern zur Verfügung.
Dazu die Gewässer des Angelsportverbandes Hamburg und der Große Plöner See.
Dort im Bosauer Hafen liegen vereinseigene Boote bereit.
Auf allen Vereinsseen liegen für unsere Mitglieder ausreichend Boote bereit.
Übernachtungsmöglichkeiten:
- Am Holzsee: ein komfortables Haus mit Seeblick, und 9 Betten.
- Am Metzensee stehen in einem Heim 8 Betten zur Verfügung.
- Direkt am Drüsensee ein schönes Heim mit 6 Betten.
- Am Barumer See eine Anglerhütte mit Übernachtungsmöglichkeiten.
- An anderen Gewässern kleine Angler- und Schutzhütten.
Alles zusammengenommen bietet die SAV interessante Fischwaid mit vielen Variationen, Möglichkeiten der Naturbeobachtung und Erholung.Lehr- und Übungskurse für Flug- und Spinnangeln, sowie Castingsport sind weitere Angebote unserer Vereinigung.
Anwärterschaft:
Voraussetzung für die Aufnahme als Mitglied in die Sportangler-Vereinigung Hamburg ist die bestandene Sportfischerprüfung. Die Sportangler-Vereinigung gibt ihren Interessenten die Möglichkeit, erst einmal in den Verein hinein zu schnuppern. Das geschieht durch eine Anwärterschaft.
Als Anwärter sind im Ablauf eines Jahres von Ihnen 20 Gemeinschaftsarbeitsstunden für den Verein zu leisten. Sie erhalten hierbei die Möglichkeit, andere Mitglieder kennen zu lernen unter denen Sie auch zwei Kollegen finden werden, die Ihren Eintritt befürworten. Auf diese Weise erhalten Sie auch viele Informationen über unsere Gewässer.
Wenn Ihnen unsere Gemeinschaft gefällt und Sie die Gemeinschaftsarbeit geleistet haben, können Sie die Vollmitgliedschaft beantragen. Beim Wechsel in die Vollmitgliedschaft wird die restliche Aufnahmegebühr von € 220,00 und die 2. Hälfte des anteiligen Jahresbeitrags fällig. Dann können Sie alle Gewässer befischen (Ausnahme: Luhe erst nach der Einweisung).
Jugendliche Mitglieder:
Jugendliche sind keine Anwärter. Ebenso werden auch die Arbeitsstunden erst mit der Volljährigkeit und einem damit einhergehenden Wechsel/dem Eintritt in die Vollmitgliedschaft zur Pflicht. Auch die Aufnahmegebühr fällt erst mit der Vollmitgliedschaft an und staffelt sich, entsprechend §6 der Jugendgruppenordnung nach den Jahren der Mitgliedschaft in der SAV Jugendgruppe.
Konditionen:
Nach Beantragung der Vollmitgliedschaft (s.o.) können Sie dann alle Gewässer (Ausnahme: Luhe) befischen. Für die Luhe ist in jedem Fall die Vollmitgliedschaft erforderlich und eine zusätzliche Einweisung notwendig. Diese “Einweisung” genannt Luhebegehung wird einmal im Jahr durchgeführt.
Wir sind ein Verein mit hohem Anspruch, der aber nur verwirklicht werden kann, wenn alle Mitglieder etwas dazu beitragen. Der gesamte Vorstand arbeitet ehrenamtlich und viele Mitglieder leisten unentgeltlich hunderte von Arbeitsstunden zusätzlich zum Jahresbeitrag. Mit Erfolg, wie man an unseren Seen und Flüssen selbst in Augenschein nehmen kann. Eine über die Gemeinschaftsarbeit hinausgehende Hilfe wird sehr gern gesehen.
Die nachfolgende Tabelle gibt noch einmal eine Übersicht über die Aufnahme und Jahresgebühren von Vollmitgliedern, Anwärtern, Jugendmitgliedern und Fördermitgliedern.
Jahresbeitrag für Vollmitglieder | 300,00 € | |
Jahresbeitrag für Anwärter | 150,00 € | |
Jahresbeitrag für Ehe- oder Lebenspartner | 150,00 € | |
Jahresbeitrag für Jugendliche | 75,00 € | |
Jahresbeitrag für Fördermitglieder | 50,00 € | |
Aufnahmegebühr Erwachsene | 520,00 € | |
Aufnahmegebühr Jugendliche | 0,00 € | |
Aufnahmegebühr Auszubildende | 150,00 € |
Der Aufnahmebeitrag kann nach Absprache mit dem Vorstand in Raten gezahlt werden.
Die Aufnahmepapiere können Sie gerne per E-Mail von
Alexander Scholz (scholz@sav-hamburg.de) abfordern oder hier herunterladen.
Senden Sie bitte den ausgefüllten Aufnahmeantrag, das Sepa-Lastschrift-Mandat und ggf. die Einverständniserklärung mit 2 Passbildern an:
Alexander Scholz
Fritz-Berodt-Straße 3a
22946 Großensee
(Bitte senden Sie unbedingt zwei Passbilder, da diese sonst von uns nachgefordert werden müssen und sich die Bearbeitung des Aufnahmeantrages dann entsprechend verlängert.)
Artikel in der Kategorie Aufnahme
Aufnahmeanträge · 31. August 2021