Aufnahmebedingungen
Die Sportangler-Vereinigung Hamburg e.V. wurde im Jahre 1924 gegründet. Sie war und ist ein Kreis kameradschaftlicher, passionierter und waidgerechter Angler! Sie bietet Ihren Mitgliedern viele in wundervoller und einsamer Landschaft gelegene, erstklassig besetzte und gepflegte Fischwasser für alle Arten unseres Waidwerkes.
9 Vereinsseen mit ca. 300 ha Wasserfläche, davon 100 ha Eigentumsgewässer. Auf allen Vereinsseen liegen für unsere Mitglieder ausreichend Boote bereit. Von ca. 50 km Flussläufen, stehen etwa 25 km, mit einem erstklassigem Bestand an Bachforellen, Regenbogenforellen, Äschen, Meerforellen und auch Lachsen, in schönster Umgebung, nicht nur ausschließlich den Fliegenfischern zur Verfügung.
Dazu die Gewässer des Angelsportverbandes Hamburg und der Große Plöner See. Dort im Bosauer Hafen liegen vereinseigene Boote bereit, zugleich es eine Angelkarte separat zu organisieren gilt.
Übernachtungsmöglichkeiten:
- Am Holzsee: ein komfortables Haus mit Seeblick und 9 Betten.
- Am Metzensee stehen in einem Heim 8 Betten zur Verfügung.
- Direkt am Drüsensee befindet sich ein schönes Heim mit 6 Betten.
- Am Barumer See eine Anglerhütte mit Übernachtungsmöglichkeiten.
- An anderen Gewässern kleine Angler- und Schutzhütten.
Alles zusammengenommen bietet die SAV interessante Fischwaid mit vielen Variationen, Möglichkeiten der Naturbeobachtung und Erholung. Lehr- und Übungskurse für Flug- und Spinnangeln, sowie Castingsport sind weitere Angebote unserer Vereinigung.
Anwärterschaft:
Voraussetzung für die Aufnahme als Mitglied in die Sportangler-Vereinigung Hamburg ist die bestandene Sportfischerprüfung. Die Sportangler-Vereinigung gibt ihren Interessenten die Möglichkeit, erst einmal in den Verein hinein zu schnuppern und ein paar ausgewählte Gewässer kennenzulernen. Das geschieht durch eine Anwärterschaft.
Als Anwärter sind innerhalb eines Jahres 20 Gemeinschaftsarbeitsstunden im Verein zu leisten. Sie erhalten hierbei die Möglichkeit, andere Mitglieder kennen zu lernen unter denen Sie auch zwei Kollegen finden werden, die Ihren Eintritt befürworten. Auf diese Weise erhalten Sie auch viele Informationen über unsere Gewässer. Sollten Sie innerhalb eines Jahres die Gemeinschaftsarbeitsstunden nicht abgeleistet haben, so ist automatisch der Jahresbeitrag für Vollmitglieder fällig. Nach Ablauf eines weiteren (zweiten) Jahres sind die bis dahin nicht erbrachten Gemeinschaftsarbeitsstunden durch Zahlung eines Geldbetrages zu erfüllen.
Wenn Ihnen unsere Gemeinschaft gefällt und Sie die Gemeinschaftsarbeit geleistet haben, können Sie die Vollmitgliedschaft beantragen und sodann alle Gewässer befischen (Ausnahme: Luhe erst nach der Einweisung).
Wir sind ein Verein mit hohem Anspruch, der aber nur verwirklicht werden kann, wenn alle Mitglieder etwas dazu beitragen. Der gesamte Vorstand arbeitet ehrenamtlich und viele Mitglieder leisten unentgeltlich hunderte von Arbeitsstunden zusätzlich zum Jahresbeitrag. Mit Erfolg, wie man an unseren Seen und Flüssen selbst in Augenschein nehmen kann. Eine über die Gemeinschaftsarbeit hinausgehende Hilfe wird sehr gern gesehen.
Jugendliche Mitglieder:
Mitglied der Jugendgruppe können Jugendliche nach Vollendung des 12. Lebensjahres bis zum Eintritt der Volljährigkeit werden. Für unsere Jugendlichen werden die Arbeitsstunden erst mit der Volljährigkeit und einem damit einhergehenden Wechsel/dem Eintritt in die Vollmitgliedschaft zur Pflicht. Auch die Aufnahmegebühr fällt erst mit der Vollmitgliedschaft an und staffelt sich, entsprechend §6 der Jugendgruppenordnung nach den Jahren der Mitgliedschaft in der SAV Jugendgruppe.
Konditionen:
Nach Beantragung der Vollmitgliedschaft (s.o.) können Sie dann alle Gewässer (Ausnahme: Luhe) befischen. Für die Luhe ist in jedem Fall die Vollmitgliedschaft erforderlich und eine zusätzliche Einweisung notwendig. Diese “Einweisung” genannt Luhebegehung wird einmal im Jahr durchgeführt.
Die nachfolgende Tabelle gibt noch einmal eine Übersicht über die Aufnahme und Jahresgebühren von Vollmitgliedern, Anwärtern, Jugendmitgliedern und Fördermitgliedern.
Jahresbeitrag für Vollmitglieder | 300,00 € |
Jahresbeitrag für Anwärter | 150,00 € |
Jahresbeitrag für Ehe- oder Lebenspartner | 150,00 € |
Jahresbeitrag für Jugendliche | 75,00 € |
Jahresbeitrag für Fördermitglieder | 50,00 € |
Aufnahmegebühr Erwachsene | 520,00 € |
Aufnahmegebühr Jugendliche | 0,00 € |
Aufnahmegebühr Auszubildende | 150,00 € |
(Der 1. Teilbetrag der Aufnahmegebühr (300 €) wird fällig mit der Bearbeitung des Aufnahmeantrages; der 2. Teilbetrag (220 €) beim Wechsel in die Vollmitgliedschaft.) Der Aufnahmebeitrag kann nach Absprache mit der Mitglieder- und Aufnahmeverwaltung in Raten gezahlt werden. Der Jahresbeitrag wird während des laufenden Jahres anteilig ermittelt.
Die Aufnahmepapiere können Sie gern per E-Mail von Alexander Scholz (scholz@sav-hamburg.de) abfordern oder hier herunterladen.
Senden Sie bitte den ausgefüllten Aufnahmeantrag, das Sepa-Lastschrift-Mandat und ggf. die Einverständniserklärung mit 2 Passbildern an:
Alexander Scholz
Fritz-Berodt-Straße 3a
22946 Großensee
(Bitte senden Sie unbedingt zwei Passbilder, da diese sonst von uns nachgefordert werden müssen und sich die Bearbeitung des Aufnahmeantrages dann entsprechend verlängert.)
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Aufnahmeanträge · 15 Januar 2025