Seit dem 1.7.2012 gibt es in Schleswig-Holstein ein neues Fischereigesetz.
Bitte beachten Sie die Neuerungen.
Die genauen Änderungen können unter LSFV Schleswig-Holstein oder unter
LFischG-DVO nachgelesen werden.
Im Gesetz heißt es jetzt: § 9, Absatz 4: Personen, die Ihren Hauptwohnsitz nicht in Schleswig-Holstein haben und einen gültigen Fischereischein eines anderen Bundeslandes besitzen, erbringen den Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe des Landes Schleswig-Holstein durch Aufkleben der Abgabemarke auf einen Ergänzungsschein zum Fischereischein nach einem Muster der Anlage 3. Dieser Ergänzungsschein kann ausgedruckt werden.
Ergänzungsschein:
Vordruck für Inhaber von Fischereischeinen anderer Bundesländer zum Aufkleben der Fischereiabgabemarke.
Damit müssen alle Mitglieder, die nicht in Schleswig-Holstein wohnen, sich einen Ergänzungsschein mit einer entsprechenden Marke besorgen, wenn sie in Gewässern die in Schleswig-Holstein liegen, fischen wollen!
Auch in eigenen und gepachteten Gewässern!
Der Vorstand