Benutzungsordnung für unsere Angelhäuser

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Benutzungsordnung für unsere Angelhäuser

Benutzungsordnung für unsere Angelhäuser

29. Januar 2013

Verschiedene Vorfälle haben uns veranlasst die Regelungen für unsere
Hütten zu präzizieren und neu zu fassen.

1. Eine Buchung „im voraus“ für einen Termin ist 1 x im Jahr und max. für eine Woche möglich und kann erst nach Erscheinen des Jahrbuches vorgenommen werden. Die Heime sind grundsätzlich bis zum 31.3. des Jahres geschlossen.

2. Hierbei sind die Namen des Mitglieds und der begleitenden Personen anzugeben. Sofern es sich bei den begleitenden Personen um Mitglieder handelt, gilt für diese ebenfalls, dass diese keine weitere Buchung „im voraus“ für das gleiche Kalenderjahr vornehmen können. Buchungen können grundsätzlich nur angenommen werden, wenn Betten frei sind.

3. Die Bezahlung für „im voraus“ abgesprochene Termine erfolgt per Lastschrifteinzug durch den Schatzmeister. Wird der Lastschrifteinzug verweigert oder wird der Lastschrift nachträglich widersprochen wird die Reservierung gestrichen. Aus der Rückbelastung entstehende Gebühren werden dem Mitglied belastet.

4. Wenn die „im voraus“ vorgenommene Reservierung, aus welchen Gründen auch immer, nicht wahrgenommen wird, kann keine Rückzahlung der Gelder erfolgen.

5. Grundsätzlich können in unseren Häusern nur Betten gebucht werden und nicht das ganze Haus, auch wenn der Übernachtungspreis für die restlichen Betten bezahlt wird!

6. Kurzfristige Buchungen können jederzeit vorgenommen und können bei Leerstand oder freien Betten jederzeit von Tag zu Tag verlängert werden. Die Bezahlung erfolgt hierbei wie gehabt direkt vor Ort.

7. Das Haus steht immer auch Tagesgästen zur Verfügung. Ein vernünftiger Umgang untereinander sollte gepflegt werden.

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