Gastangler

Arbeitsdienst am 03.02.2024
2. Januar 2024

Gastangler

Der Vorstand möchte nochmals darauf hinweisen, dass Gäste wilkommen sind, allerdings nur Angeln dürfen, wenn sie eine von der Mitgliederverwaltung ausgestellte Angelkarte erhalten haben. Bitte an Alexander Scholz diesbezüglich wenden. Sollten Mitglieder mit angelnden Gästen ohne gültige Fischereiabgabe und Fischereischein ermittelt werden, müssen der Gast und dieses Mitglied mit erheblichen Konsequenzen rechnen, da hier der Tatbestand der Schwarzangelei erfüllt ist!

 

Ihr SAV Team

 

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