neue Verhaltensregeln Wümme

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neue Verhaltensregeln Wümme

Die Wümmeniederung wurde vor einigen Jahren als FFH-Gebiet ausgewiesen. Das Angeln selbst ist weiterhin uneingeschränkt möglich, jedoch gibt es einige Dinge zu beachten.

Bei der Begehung und beim Angeln selbst ist die Vegetation zu schonen und es dürfen Pflanzen nicht unnötig beschädigt werden. Die Ausweisung als FFH-Gebiet hatte zur Folge, dass zum Teil die Bewirtschaftung der umliegenden Flächen eingestellt werden musste, wodurch es nicht unüblich ist, sich durch teilweise mannshohe Gras-, Schilf- sowie Brennnesselbestände “schlagen” zu müssen (dies wird allerdings erst ab Sommer zum Problem).

Dass die Grünflächen nicht mit Kraftfahrzeugen befahren werden dürfen, erachte ich als selbstverständlich. Die Wümme selbst sollte in diesem Jahr noch in Teilen frei von Bewuchs sein, da der Unterhaltungsverband im letzten Jahr die Uferböschungen zwecks Hochwasserschutz beschnitten hat(2023).

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