Ab dem 1. September 2025 müssen alle Personen, die in Mecklenburg-Vorpommern angeln oder anderweitig Fischerei ausüben, die Fischereiabgabe des Landes entrichten – unabhängig davon, ob sie bereits in einem anderen Bundesland eine entsprechende Abgabe gezahlt haben. Damit setzt das Land die im August 2024 beschlossene Änderung des Landesfischereigesetzes vollständig um. Ziel ist es, dass sich alle Nutzerinnen und Nutzer der Gewässer an den daraus finanzierten Maßnahmen zur Förderung der Fischerei sowie zum Schutz und zur Pflege der Gewässer in Mecklenburg-Vorpommern beteiligen.
„Wer unsere Gewässer nutzt, soll sich auch an ihrem Schutz beteiligen – das ist fair, und davon profitieren Natur, Fischerei und Tourismus gleichermaßen“, betont Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus.
Von der Abgabepflicht ausgenommen sind u. a. Kinder unter 14 Jahren, bestimmte Hilfspersonen der beruflichen Fischerei sowie schwerbehinderte oder kranke Menschen, die die Fischereischeinprüfung nicht ablegen können (§ 7 Landesfischereigesetz).
Die Abgabe beträgt derzeit:
So kann die Abgabe gezahlt werden:
Über den Online-Shop können auch Küstenangelerlaubnisse und zeitlich befristete Fischereischeine erworben oder verlängert werden.
Weitere Informationen zu Fischereischeinpflicht und Angelerlaubnissen finden Sie unter: