Wichtig – Neues Fischereigesetz in Schleswig-Holstein

Barschhegefischen Drüsensee
10. Juli 2012
Drüsenseeheim
18. Juli 2012

Wichtig – Neues Fischereigesetz in Schleswig-Holstein

Wichtig – Neues Fischereigesetz in Schleswig-Holstein

12. Juli 2012

Seit dem 1.7.2012 gibt es in Schleswig-Holstein ein neues Fischereigesetz.
Bitte beachten Sie die Neuerungen.
Die genauen Änderungen können unter LSFV Schleswig-Holstein oder unter
LFischG-DVO nachgelesen werden.

Im Gesetz heißt es jetzt: § 9, Absatz 4: Personen, die Ihren Hauptwohnsitz nicht in Schleswig-Holstein haben und einen gültigen Fischereischein eines anderen Bundeslandes besitzen, erbringen den Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe des Landes Schleswig-Holstein durch Aufkleben der Abgabemarke auf einen Ergänzungsschein zum Fischereischein nach einem Muster der Anlage 3. Dieser Ergänzungsschein kann ausgedruckt werden.

Ergänzungsschein:
Vordruck für Inhaber von Fischereischeinen anderer Bundesländer zum Aufkleben der Fischereiabgabemarke.

Damit müssen alle Mitglieder, die nicht in Schleswig-Holstein wohnen, sich einen Ergänzungsschein mit einer entsprechenden Marke besorgen, wenn sie in Gewässern die in Schleswig-Holstein liegen, fischen wollen!

Auch in eigenen und gepachteten Gewässern!

Der Vorstand

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