Trave Pachtvertrag

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Trave Pachtvertrag

Trave Pachtvertrag

24. März 2011

“Nachdem uns Mitte Februar die Info aus der Fischereibehörde S-H erreichte, dass bis zur Klärung der Fischereirechte an der Trave, unser insofern nicht genehmigungsfähiger Pachtvertrag kein Angeln an der Trave erlaubt, konnten wir unseren Angelfreund B. Bäumle, der für seinen Meerforellenurlaub an der Trave sein Auto in Schwäbisch-Hall gerade startete, in letzter Sekunde anhalten!
Am 4. März wußten wir, dass der neue Vertrag genehmigt ist, am 11. März war die schriftliche Genehmigung unserem Verpächter “Klein Gladebrügge” zugegangen.

Am 12. März konnte ich um 12:00 an der Trave einen über unsere gesamte Travestrecke erschallenden Jubelschrei hören.
B. Bäumle, im zweiten Anlauf an der Trave gerade eingetroffen, hatte allen Grund dazu: Meerforelle von 82 cm mit 5,4 Kg. Er meinte, die Reise zu unserem so schönen und geradezu einmaligen Salmonidengewässer hätte sich wieder einmal im vollen Umfang gelohnt.”

Bitte beachten Sie die eingezeichneten Grenzen auf der Karte. Es darf zur Zeit nur rechtsseitig gefischt werden.

2 Kommentare

  1. Ralf sagt:

    Wo finde ich denn bitte die Karte, auf der die Grenzen eingetragen sein sollen?

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