Der Plöner See kann nun doch wieder in dem Umfang beangelt werden, wie wir es seit Jahren gewohnt waren. Die Liegenschaftsverwaltung des Landes hat eine erfreuliche Entscheidung getroffen: die gemeinsamen Betreiber der Angelerlaubnis erhielten den Auftrag, den Landesteil des Gewässers in den Erlaubnisschein zu integrieren. Dadurch können jetzt mit einem Schein der Große und Kleine Plöner See ebenso wie der Bischofs-, Mühlen-, Trent-, Stadt-, Schwanen- und Schwentinesee sowie deren Verbindungsgewässer beangelt werden. Damit stehen hier über 3.000 ha Wasserfläche zur Verfügung. Allerdings dürfen die geschützten Bereiche nicht befahren werden.
Hier geht’s zur Übersichtskarte: Ploener-See-Angelkarte-2020_1zu42Tsd
Inzwischen sind auch alle Boote im Bosauer Hafen zu Wasser gelassen worden. Die Saison kann also endlich beginnen.Übrigens dürfen durch eine Änderung im Landeswassergesetz, alle im Sinne des § 2 Absatz 2 und 3 Sozialgesetzbuch IX behinderten Personen, seit Beginn des Jahres 2020, einen Elektromotor bis 900 Watt ohne weitere Genehmigungen (ausschließlich) für die Fahrten zum Angelplatz und zurück nutzen.