Corona-Info 24.04. und Übernachtungen ab 17.05.2021

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23. Mai 2021

Corona-Info 24.04. und Übernachtungen ab 17.05.2021

Liebe Mitglieder,

ab Datum 24. April 2021 gelten bundesweit einheitliche Bestimmungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie (vorerst bis 30. Juni). Für die vom Bund beschlossenen Maßnahmen gibt es in den Bundesländern jedoch evtl. noch strengere Vorgaben.

Das Ziel der Maßnahmen ist wie bisher in erster Linie das Vermeiden von Kontakten! Auch das Angeln ist von den Einschränkungen betroffen. So ist die Ausübung von Sport im Freien  zwar nirgends untersagt, allerdings sind Reisebeschränkungen für die jeweiligen Städte und Kreise vom aktuellen Inzidenzwert abhängig. Das gilt auch für den Aufenthalt am Gewässer. Übersteigt der Inzidenzwert im entsprechenden Kreis den Wert 100, so greift eine nächtliche Ausgangssperre. Draußen aufhalten dürfen sich dann nur Personen, die “begründete Ausnahmen” geltend machen können – etwa zwingende berufliche Gründe oder Notfälle. Joggen und Spaziergänge sollen bis Mitternacht erlaubt sein.  Inwieweit die Einschränkungen gelten, muss individuell und tagesaktuell für den jeweiligen Kreis geklärt werden. Auf jeden Fall ist das Abstandsgebot und ggf. die Maskenpflicht zu beachten.

Für die Zeit der “Notbremse” gilt folgendes:

1. Tagesfahrten sollten weiterhin möglichst unterbleiben

Hier eine grobe Übersicht über die Vorgaben der Bundesländer in denen SAV-Mitglieder Angeln können:

Schleswig-Holstein:

Angeln erlaubt: ja (nächtliche Ausgangssperre zwischen 22:00 bis 5:00 Uhr bei Inzidenz>100 in den Kreisen Plön, Segeberg, Stormarn oder Herzgt. Lauenburg)

Angeln als Tourist: ja (es gilt jedoch der Appell auf nicht notwendige Reisen zu verzichten)

Niedersachsen:

Angeln erlaubt: ja (nächtliche Ausgangssperre zwischen 22:00 bis 5:00 Uhr bei Inzidenz>100 im Landkreis Harburg/Metzensee oder Lüneburg/Barumer See)

Angeln als Tourist: ja (hier wird aber darum gebeten auf überregionale, tagetouristische Ausflüge zu verzichten)

Mecklenburg-Vorpommern:

Angeln erlaubt: ja, allerdings nur für Personen, die ihren Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben oder vollständig geimpft sind! (nächtliche Ausgangssperre zwischen 22:00 bis 5:00 Uhr bei Inzidenz>100 im Kreis Ludwigslust/Parchim)

Angeln als Tourist: ja, aber nur Personen, die vollständig geimpft sind!

Hamburg:

Angeln erlaubt: ja (nächtliche Ausgangssperre zwischen 21:00 bis 5:00 Uhr bei Inzidenz>100 !)

Angeln als Tourist: ja (auch hier sollte auf überregionale, tagetouristische Ausflüge verzichtet werden)

2. Heime und Hütten an unseren Seen bleiben vorerst geschlossen (Beherbergungsverbot). Bei Inzidenz < kleiner 100 ist in Schleswig-Holstein ab 17.Mai das Beherbergungsverbot aufgehoben. Leider kann der Verein die dafür geforderten Bedingungen (Überprüfung und Dokumentation beim Einchecken auf Impfstatus oder bereits überstandene Coronainfektion sowie die Testpflicht für Gäste und “Personal” alle 72 Stunden) nicht sicherstellen. Deshalb bleiben auch die Heime in Schleswig-Holstein weiterhin geschlossen, bis eine Lockerung der Corona-Maßnahmen erfolgt, die für den Verein handhabbar ist. 

3. Gemeinschaftliches Angeln von mehr als 2 Personen ist unzulässig, soweit das entsprechende Bundesland nicht im Rahmen der Lockerungen andere Regelungen festgelegt hat.

Ihnen allen weiterhin einen guten Start in das Frühjahr

Petri Heil und…

bleiben Sie gesund!

 

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